Home
Nach oben

Neu im Mietpark

Ape Labs Lightcan

CYC - 2500 Spectral

DJ Power H-8

DJ Power H-1

Line Arrays

Xone 92

Konfetti Shooter

CDJ-2000nxs

X-4 CO2Jet LED

Stagemaker SR5 D8+ double brake

Geysire Nebel mit integrierten LEDs

Stripblinder X

Tour Hazer

60 Watt LED Wallwasher IP65

Spannungswandler 110V 3kw

Pioneer DJM 900

Roland M-300

Auf dieser Seite sollen häufig gestellte Fragen zum Thema Laser, Laserbetrieb und Lasersicherheit beantwortet werden.

Was ist ein Laser ?

Welche Möglichkeiten gibt es einen Laserstrahl zu erzeugen ?

Sind Laser gefährlich ?

Kann ich mit gutem Gewissen eine Lasershow buchen ?

Aber bei einer Lasershow werde ich doch von den Strahlen getroffen !

Kann ich sicherstellen, dass von der Laseranlage keine Gefahr ausgeht ?

Muss eine Lasershow angemeldet werden ?

Weiterführende technische Informationen finden Sie hier:

Was ist ein Laser ?

Prinzipiell betrachtet ist eine Laser eine Lichtquelle. Der große Unterschied ist die Art der Erzeugung des austretenden Lichts.

Während alle anderen Lichtquellen einen möglichst konstanten Lichtstrom erzeugen, der für das menschliche Auge als ruhige und gleichmäßige Lichtquelle erscheint, erzeugt der Gas - Ionen - Laser einen plasmatischen, lebenden Lichtstrahl.

Der Laserstrahl lebt.

Und genau das ist das faszinierende am Gas - Ionen - Laser als Lichtquelle, ein Effekt, der mit keinem anderen Lichtsystemsimuliert werden kann. Auch die DPSS und Diodenlasern erreichen diesen Effekt nur bedingt.

Welche Möglichkeiten gibt es einen Laserstrahl zu erzeugen ?

Für den Showbereich kommen heutzutage drei verschieden Lasertypen zum Einsatz.

bulletGas- Ionen -Laser
bulletDPSS Laser
bulletDiodenlaser

Die klassischen Gaslaser

Gas-Ionen-Laser der Hersteller Spectra Physics und Coherent sind geschlossene Systeme, in denen mittels Hochspannung ein oder mehrere hochreine Edelgase, je nach Farbwunsch gemischt, zur Lichtemission angeregt werden. Durch das integrierte optische System werden nur Lichtwellen, die senkrecht auf das Boosterfenster, die Lichtaustrittstelle des Lasers treffen, nach außen abgegeben. Die restlichen Lichtwellen werden in Wärme umgesetzt und abgeführt. Das Ergebniss ist ein extrem gebündelter Lichtstrahl, der mit geringster Divergenz und konstanter Leistung zur Verfügung steht.

Die DPSS Laser

DPSS Laser sind gepumpte Festkörperlaser, in denen mit einer Vielzahl von einzelnen Laserdioden ein Laserkristall zur Lichtemission angeregt wird. Diese Laserkristalle emittieren jeweils nur eine Farbe. Sind mehrere Farben gewünscht, werden mehrer verschiedenfarbige Laserkristalle über ein optisches System zusammengeführt. Technisch bedingt sind noch nicht alle Farben in gleicher Leistung realisierbar. Entsprechend müssen für eine gleichmäßige Farbbalance verschiedene Leistungen kombiniert werden. Für größerer Showsysteme werden zusätzlich über weitere optisches Systeme gleichfarbige Laserkristalle gekoppelt um die gewünschte Leistung zu erreichen. Bauartbedingt sind bei diesen Lasern die Leistungsangaben Mittelwerte. Kurzfristige Leistungsspitzen, die beim 20-fachen der Nominalleistung liegen können sind möglich. Aufgrund des unkontrollierbaren Verhaltens sind diese Geräte nur für Grafik Anwendungen. Public Scaning, also mit Raumeffekten durch das Publikum fahren ist nicht zulässig.

Die Diodenlaser

Diodenlaser sind lichtemittierende Dioden, die über ein integriertes optisches System, einen hochfeinen Lichtstrahl erzeugen. Diese Dioden emittieren jeweils nur eine Farbe. Für mehrfarbige Lasersysteme werden nach Bedarf entsprechend farbige Laserdioden über ein optisches System gekoppelt. Diese  Laserdioden werden  kontinuierlich weiterentwickelt und Ihre Leistung gesteigert. Mit  konstanter Leistung und geringer Stromaufnahme sind diese Laser für Bühne, Theater, Konzert, Party und Messeanwendungen eine unkomplizierte Lösung. 

Wir haben für Sie Gas - Ionen - Laser und Diodenlaser Systeme im Mietpark und können somit für Ihre Anwendung die richtigen Laser auswählen.  

Sind Laser gefährlich ?

Ja !!!    ..........aber bitte lesen Sie den Artikel bis zum Ende.

Diese Frage kann und darf nicht anders beantwortet werden.

Zur Erklärung:

Das menschliche Auge ist ein hoch komplexes empfindliches optisches System, das sich in jahrtausenden entwickelt hat. Das Auge verfügt über bis zu 150.000 Zapfen (Pixel) pro mm2 im Bereich des schärfsten Sehens. Diese lichtempfindlichen Nervenenden der Netzhaut werden über das optische Systems des Auge, bestehend aus Hornhaut, Augenlinse und Iris belichtet. Vergleichbar mit dem optischen System eines Fotoapparat reguliert die Iris hierbei die Lichtstärke des auftreffenden Lichts. Dieses natürlich geschaffene optische System, das Auge, ist bis heute flexibler und belastbarer als jede Kamera.

Problematisch wird es wenn eine Lichtquelle so punktuell und kurzfristig das menschliche Auge trifft, daß der natürliche Reflex die Iris zu schließen nicht mehr ausreichend schnell reagiert, und die Netzhaut beschädigt werden kann.

Und genau an dieser Stelle wird ein Laser gefährlich.

Trifft ein einzelner statischer Strahl ins menschliche Auge, kann die Netzhaut durch die punktuelle Überbelichtung beschädigt werden. Hierfür reichen schon 0,5mw/mm2 Lichtleistung. Eine Lichtleistung die schon mit handelsüblichen Laserpointern, besonders den " guten, hellen "  aus Fernost erreicht und teilweise schon weit überschritten wird.

Aber !!!!

Unsere professionellen Laseranlagen sind mit modernster Mikroelektronik, Überwachungssystemen und mechanischen Komponenten ausgerüstet, die genau diese punktuelle Überbelichtung verhindern.

Kann ich mit gutem Gewissen eine Lasershow buchen ?

Ja !!!!

Die physikalischen Parameter des menschlichen Auges und dessen "Belastbarkeit" ist ausgiebigst erforscht und alle wesentlichen Parameter sind bekannt. Die Berufsgenossenschaften haben mit dieser Kenntnis in der BGV-B2, der BGI 832 und der BGI 5007 festgelegt welche Strahlenbelastung für das menschliche Auge sicher sind und wie sichere Veranstaltungen durchzuführen sind.

Unsere Laseranlagen entsprechen diesen Vorgaben ! 

Aber bei einer Lasershow werde ich doch von den Strahlen getroffen !!!

Ja !!!!

Wird mit einer Laseranlage " Public Scanning " durchgeführt, das heißt der Strahl trifft auch ins Publikum, muss bei statischer Bestrahlung der Laserstrahl eine geringere Leistung als 0,5mw/mm2 des Strahldurchmessers aufweisen, oder der Strahl muss so schnell bewegt werden, dass die Auftreffzeit des Laserstrahls so kurz ist, das keine Schädigung auftreten kann. Die Berechnungsgrundlagen hierzu finden Sie in den Vorschriften der Berufsgenossenschaften

Unsere Scanning Einheiten sind ausschließlich closed loop Systeme, die den Strahl permanent mit Mikroprozessoren kontrollieren und die Mindestgeschwindigkeit überwachen.

Kann ich sicherstellen, dass von der Laseranlage keine Gefahr ausgeht ?

Ja !!!!

Vorraussetzung für eine sichere und gelungene Veranstaltung mit Lasersystemen ist das richtige und professionelle Equipment. Alle zur Anwendung kommenden Komponenten der Laseranlage müssen den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Die Show muss für die Räumlichkeit konzipiert sein, der Lasershowbereich und der Publikumsbereich müssen klar definiert sein.

Muss eine Lasershow angemeldet werden ?

Ja / Nein  !!!!

Die Anzeigepflicht für eine Lasershow ist Ländersache und NICHTMEHR einheitlich geregelt.

Für Indoorshows sind, abhängig vom Bundesland, teilweise auch Landkreis, inzwischen unterschiedliche Reglungen getroffen worden.

Der Veranstalter muss mit dem Betreiber der Veranstaltungshalle klären, welche Reglung an seinem Standort gültig ist.

In den meisten Fällen haben die örtlichen Gewerbeaufsichtsämter die Verantwortung an die Hallenbetreiber abgegeben. Dieser entscheidet nun, ob er in seinen Räumlichkeiten eine Lasershow zuläßt, welche Sicherheitsauflagen zu erfüllen sind und ob die Laseranlage von einem Dritten ( TüV ) vor Inbetriebnahme abzunehmen ist.

Wir empfehlen ausdrücklich bei öffentlichen Lasershows mit Lasern der Klassen 3 und 4 eine Abnahme durchführen zu lassen.

Eine Sachverständigen Prüfung ( Laserabnahme ) durch einen unabhängigen vereidigten Sachverständigen sichert Sie, den Veranstalter, auf jeden Fall rechtlich ab. 

Bei Bedarf klären wir mit dem zuständigen Prüfer welche Planungsunterlagen er benötigt und regeln alles nötige

Outdoorshows sind grundsätzlich anzeigepflichtig. In der Regel muss eine Freigabe der örtlich zuständigen Luftfahrt Behörde erfolgen.